Aufteilung der Feldmark

Aufteilung in Langstreifenfluren

BOTHMER hat die frühen Feldfluren in Dageförde analysiert, mit benachbarten Fluranlagen verglichen und als im 9. Jahrhundert entstanden datiert.

Zitat des schwierigen Textes[1] :

Bothmer , S 72 : „Der“ Hof Dageförde muß für das 13. Jh. als Besitz der Grafen v. Wölpe angesprochen werden, die das Sehlhof-„Vogtslehn“ (Lehn der Ghisinge) verlehnen. „Der“ Hof Dageförde erscheint in einem besonders engen Verhältnis zu den Grafen v. Wölpe, bei denen im 13. Jh. der Comitat zu suchen ist, unter den unser Gebiet fällt, indem die Wölper den Hof nicht verlehnen, sondern die Ministerialen, welche ihn verwalten, nur mit dessen Zehnten begünstigen. H. Kaspers hat ausgewiesen, dass es neben dem „echten“ Comitat einen comitatus nemoris, eine „Forstgrafschaft“, gibt. (Bothmer Anm. 103 Die Herren v. Dageförde zeigen sich im 13. Jh. von den Wölper Grafen mit dem Dageförder Zehnten belehnt (Lüneb. LR. Nr. 1077). Nachdem die Lüneburger Herzöge die Wölper Güter und Rechte erworben hatten, ist im 14. Jh. aus dem Zehntlehn eine Belehnung mit dem Hofe selbst geworden (Lüneb. LR. Nr. 50). Diese Entwicklung entspricht der bei den v. Hornbostel hinsichtlich des Bleckmarer „Meierhofzehnten“ und des allodium ipsum zu Bleckmar. [2]

Die Beziehung „des“ Hofes Dageförde zum Heidhofgerichte und die forstlichen Rechte, welche mit dem Hofe verbunden erscheinen, erlauben die Annahme, daß mit dem „echten“ Comitat der Wölper ein solcher Comitat verbunden war, zumal zum Stübeckshorn, nordöstlich Soltau, für die Grafen v. Wölpe ein holting des Greven zu belegen ist, dessen Bereich sich bis vor die Tore „Lüneburgs“ erstreckt haben dürfte. In der Analogie möchte man die „Heidhoffehme“ als ein ebensolches holting des Greven, d.h. als ein forstliches Grafengericht, ansprechen.

„Der“ Hof Dageförde hätte demzufolge als Amtsgut des Forstgrafen zu gelten.

„Der“ Hof Dageförde liegt dem Sehlhof gegenüber auf der anderen Seite der Meiße. Seine Flur zieht sich den Bleckmarer Berg hinauf nach Nindorf und dem Hagener Orthfeld zu; sie ist dem Bleckmarer Orthfeld benachbart. Die Dageförder Flur unterscheidet sich als Langstreifenfeld in der gleichen Weise von der Kampfeldflur des Sehlhof wie das langgestreifte Bleckmarer Großfeld auf dem Berge von den Kampfeldfluren des Bleckmarer Feldes „übern Wasser“ (Mühlenhufe) sowie Hoope/Sehlhofs und des Bleckmarer Meierhofes. Der Sehlhof erscheint ebenso von Dageförde ausgebaut, wie die Flur des Sehlhof mit dem Bleckmarer Felde „übern Wasser“ zusammenhängt. Der doppelte Zusammenhang des Sehlhof mit „dem“ Hofe Dageförde einerseits und, über die „Mühlenhufe“, mit Bleckmar andererseits setzt Bleckmar über die Nachbarschaft von Dageförder Flur und Bleckmarer Orthfeld hinaus in einen Zusammenhang mit Dageförde. Dieser Zusammenhang ergibt den gleichen Verband zwischen allodium und Comitatsgut, der sich in Bleckmar selbst durch den Zusammenhang von allodium und Meierhof sowie zwischen der molen-hove und dem Sehlhof als Träger des Mühlenrechts ergab, im gleichen Verbände stehen aber auch die „allodiale“, „kleine“ Vogtei von Bleckmar/Hoope und die forstgräfliche „große“ Vogtei des Sehlhof.

Bothmer, S. 72ff „Wir fanden weiter oben, daß auf einer Entwicklungsstufe der Bleckmarer Großflur von vor ca. 860 ein Zwei-Hufengut der Vier-Stückegruppen an dieser S.73 beteiligt war, aus dem nach 860 die erste Bleckmarer Funktionshufe (Halbhof h) hervorging, das aber zum Bleckmarer allodium in einem anderen funktionellen Bezüge stand als diese.

Das Zwei-Hufengut Dageförde hat eine Langstreifenflur. Diese Flurbeschaffenheit entspricht der des Bleckmarer Großfeldes, an welches das Dageförder Feld nördlich anschließt, östlich stößt es an das Hagener Orthfeld, die Flur „des“ Hofes zu Hagen, der wie „der“ Hof Dageförde als Comitatsgut zu gelten hat. Auch das Hagener Orthfeld ist ein Langstreifenfeld. Man wird die Entstehung all dieser Felder angesichts der gleichen Flurbeschaffenheit in den Zeitraum setzen dürfen, in dem die Bleckmarer Großflur entstand, d. i. unserer Analyse zufolge in das 9. Jh. . Das Bleckmarer Großfeld läßt in seiner Grundstruktur, nach dem bilang des Hamfeld II und am Orthfelde, in dem Allodial-komplex (4 Hufen) und dem Komplex der Vier-Stückegruppen (2 Hufen) zwei Hauptbeteiligte erkennen, die zwar in einem funktionellen Zusammenhang zu stehen scheinen, aber so deutlich voneinander geschieden sind, daß man mit verschiedenen Besitzrechten rechnen möchte. Ein solches andersartiges Besitzrecht in funktioneller Verbindung mit dem allodium ist später noch für die Funktionskote und den Meierhof auszuweisen, die wie der Sehlhof und „der“ Hof Dageförde als „Comitatsgut“ anzusprechen waren. Bei der Teilung der Einheit der Vier-Stückegruppen in die Hälften h und c anläßlich der Schenkung an Corvey von ca. 860 dagegen muß diese Einheit bereits edel-freies Allod gewesen sein, da nur solches von einem Edelfreien frei verschenkt werden konnte.

Als mit der Schenkung von 1065 der Funktionskomplex b/e vom allodialen Schenker fortgegeben wurde, wurde durch bilang (Orthfeldvorlauf und Hamfeld I, 3) Ersatz geschaffen. Dieser Sachverhalt erlaubt, bei der Schenkung von ca. 860 mit einem gleichen Vorgang zu rechnen. Als durch bilang geschaffener Ersatz für das im Zuge der Schenkung von 860 „allodifizierte“ Zwei-Hufengut der Vier-Stückegruppen weist sich das Zwei-Hufengut Dageförde an, welches in gleicher Weise wie das „Meiergut“ zu Bleckmar besitzrechtlich auf den Comitat bezogen erscheint.

Das Bleckmarer „Meiergut“ und mit ihm die Hufen der „kleinen“ Vogtei von dem Teilhof h als älteste Vogtshufe zeigen sich an die Beziehung der villa Bleckmar auf den Comitat gebunden. Während von der Teilung der Einheit der Vier-Stückegruppen an stets der gesamte Funktionskomplex (Vogtshufe und Meiergut) zu dem Allodialkomplex im Verhältnis l : 2 steht, steht die Einheit der Vier-Stückegruppen (h/c) für sich zu dem Allodialkomplex einschließlich des Funktionskomplexes (Kotenanteil von 8 Stücken und 4 „überzählige“ Stücke) in diesem Verhältnis. Auch die Beziehung „des“ Hofes Dageförde zum Comitate läßt keinen unmittelbaren Zusammenhang mit einer villa Bleckmar erkennen.

Die Funktionskote und 4 „integrierte“ Koten waren bereits für einen Flurbestand der Zeit anzusetzen, als das spätere Bleckmarer Großfeld nur erst aus zwei gesonderten Feldern, dem Ur-Hamfeld l mit l Hufe = 24 Stücken Allod sowie Va Hufe = 12 Stücken Funktionsgut und einem Orthfeldgut von 2 Hufen = 48 Stücken bestand, das als Vorgänger der Einheit der Vier-Stückegruppen mit der Eigenschaft des Comitatsgutes zu gelten hätte. …“ ( Zitatende , S. 74 folgt)

1826 hatte die Gemeinde Nindorf das Weiderecht in den Moorwiesen in Dageförde für 35 Stück Hornvieh, 4 Schweine und 204 Schafe. (Heidschnucken)
Nach der Grundsteuermutterrolle des Jahres 1826 zahlte der Vollhöfner Cord Hinrich Dageförde 28 Thaler, 12 gute Groschen, 1 Pfennig.
Der Vollhöfner Hans Heinrich Fellersmann zahlte 26 Thaler, 12 gute Groschen, 6 Pfennig
1831 „Ablösungsgesetz“ 1833 Ablösungsverordnung in Hannover „Die überkommenen Verpflichtungen der Bauen wurden in ablösbare Reallasten umgewandelt.
11.4.1843 mit 1708 Talern, 12 gute Groschen und 1 Pfenig wird der Frucht- und Fleischzehnt der Höfe zu Dageförde abgelöst.
1847 ist mit 425 Talern, 12 gute Groschen und 10 Pfennigen sowie 4 Talern, 6 gute Groschen und 2 Pfennigen der an die Herren von Lüneburg zuentrichtende „Holzhafer =rauher Hafer“ abgelöst.
Am 19. März 1866 zahlte die Ortschaft 23 gute Groschen 2 Pfennige an Meier- und Dienstabgaben. Und an Heimfallsgeld 19 Taler 13 gute Groschen 8 Pfennige – wohl als Ablöse.
1878 Ablösungsrezeß zwischen der Ortschaft und dem Rittergutsbesitzer in Wathlingen.
Weil der Rittergutsbesitzer den Antrag auf Ablösung gestellt hatte, mußten die Bauern den 18-fachen jährlichen Abgabensatz zahlen. (Wenn die Bauern den Ablösungantrag stellten, mußten sie den 25-fachen Betrag bezahlen. ) Jährliche Abgaben und ungewisse Abgaben/Leistungen

1. jährliches Dienstgeld32 M 56 sh x 18586 M 08 sh
2.jährliches Jagdlager5 M 72 sh x 18102 M 96 sh
3.jährlich 2 ½ Himpten Rauhhafer2 M x 1836 M
4. für Haferfuhr9 M 
5. das Stammgeld5 M 
6. für Consensgebühren3M 
7. Weinkauf und Hofempfangsgeld 51 M 51 sh
8. für das Heimfallsrecht 150 M
 Summe 943 M 55 sh

1859 fand das Hermannsburger Missionsfest statt in DAGEFÖRDE. Wahrscheinlich trug L.Harms bei dieser Gelegenheit die Sage von Henning von Dageförde vor.Pastor LOUIS HARMS leitete 1851 – 1865 jährlich die zweitägigen Hermannsburger Missionsfeste. Für den 2. Tag lud er auswärtige Festredner: 1859: Pastor Kettler, Bergen.. Missionar Moe aus Norwegen, vor seiner Aussendung nach Afrika. Pastor Theodor Harms, Müden. Pastor Nicolassen, Selsingen.

[3] In neuerer Zeit fanden Missionsfeste der Bleckmarer Mission häufig in Dageförde statt.


[1] Bothmer, Mirica., S. 72f

[2] Dagegen Keseberg, S. 35 „Aus dieser Zehntbelehnung (um 1300) – folgert von Bothmer, daß die Wölper „im tatsächlichen Besitze des Hofes Dageförde gewesen” sind (S. 275 u. 9). Diese Meinung ist aus mehrfachen Gründen unhaltbar. Erstens waren die v. Dageförde vordem und auch später immer Vasallen des Lüneburger Herzogshauses. Zum anderen gibt es unzählige Beispiele getrennter staatspolitischer Macht, wo Hof und Zehnten sich in verschiedenen Händen befinden, so daß aus dem Zehntbezug nicht immer auf den gleichen Lehns- und Besitzherrn zu schließen ist. Und drittens spricht aus der Tatsache des Einspruchs des Mindener Bischofs gegen die Zehntverleihung (Reg. Lehn Minden 57), daß die Wölper über dieses Zehntrecht nicht frei verfügen konnten, so daß angenommen werden kann, daß der Dageförder Zehnte ursprünglich ein Kirchenzehnt der Mindener Kirche gewesen ist, was auch historisch vertretbar ist, da entsprechende Belege vorliegen.“

[3] Haccius, Georg: Hannoversche Missionsgeschichte. Teil 2, Hermannsburg 1907, S. 92